Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 11/2023
Allgemeines
Markus Bittner ist ein Einzelunternehmen welches Bildungs- und Spielangebote für Kinder und Familien anbietet.
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
2. Auftragserteilung
Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
3. Preise / Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gelten die Preise lt. Verlautbarung auf der Homepage. Diese sind bei der Anmeldung bei Regelkursen, sowie auf der auf der Homepage veröffentlichten Preisliste zu finden. Preise anderer Angebote können mittels eigenen Offerts angefragt werden.
4. Anmeldungen zu Regelkursen
Schriftliche Anmeldungen via Homepage und E-Mail gelten als verbindlich, und können spätestens 14 Tage vor Kursstart kostenlos, und danach durch Einbehaltung einer Stornogebühr von 20 % der Kursgebühr durchgeführt werden. Anmeldungszusagen via Social Media (z.B. Facebook) gelten nicht als verbindlich.
5. Bezahlung Regelkurse
Grundsätzlich ist die Kursgebühr vor Kursstart zu entrichten. Nicht bezahlte Kursplätze können bei hoher Nachfrage an andere weitergegeben werden. Dies wird im Vorfeld zeitnah mit Kursteilnehmern kommuniziert.
6. Stornobedingungen von individuell gebuchten Veranstaltungen
Veranstaltungen die wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Auftragnehmers, Wetter ect.) abgesagt werden, sollten durch Findung eines Ersatztermines nachgeholt werden. Grundsätzlich werden Stornobedingungen bei Angebotslegung gesondert festgelegt.
7. Bezahlung bzw. Abrechnung von individuell gebuchten Veranstaltungen
Sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung, nach erfolgter Veranstaltungsabwicklung innerhalb der nächsten 14 Tage. Veranstaltungen bei denen der Auftragnehmer am Ticketverkauf beteiligt ist werden nach der Veranstaltung abgerechnet worauf der Auftragnehmer eine entsprechende Honorarnote ausstellt.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.