Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Markus Bittner wird über den Kultur- und Kleinkunstverein Sapperlot betrieben und bietet Bildungs- und Spielangebote für Kinder und Familien an.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Unternehmens

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

2. Auftragserteilung

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

3. Preise / Kostenvoranschlag

Grundsätzlich gelten die Preise lt. Verlautbarung auf der Homepage. Diese sind bei der Anmeldung bei Regelkursen, sowie auf der auf der Homepage veröffentlichten Preisliste zu finden. Preise anderer Angebote können mittels eigenen Offerts angefragt werden.

4. Anmeldungen zu Kursen

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über unseren Ticket-Webshop. Alle Kurse und Schnuppern-Stunden sind bei Buchung zu bezahlen. Reservierungs-Anfragen per Mail und Social Media werden zwar beantwortet, gelten aber nicht als fixe Zusage für einen Kursplatz

5. Stornierung Kurse

Es gelten folgende Stornierungskonditionen:

4 Wochen oder länger vor Kursbeginn: Kostenlos
2 Wochen vor Kursbeginn: 10%
1 Woche vor Kursbeginn: 20 %
3 Tage vor Kursbeginn: 35 %
Schnupperstunden: 100 %

Kurzfristige Terminverschiebungen (unter 14 Tage), können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € vorgenommen werden.

6. Stornobedingungen von individuell gebuchten Veranstaltungen

Veranstaltungen die wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Auftragnehmers, Wetter ect.) abgesagt werden, sollten durch Findung eines Ersatztermines nachgeholt werden. Grundsätzlich werden Stornobedingungen bei Angebotslegung gesondert festgelegt.

7. Bezahlung bzw. Abrechnung von individuell gebuchten Veranstaltungen

Sofern nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Leistung, nach erfolgter Veranstaltungsabwicklung innerhalb der nächsten 14 Tage. Veranstaltungen bei denen der Auftragnehmer am Ticketverkauf beteiligt ist werden nach der Veranstaltung abgerechnet worauf der Auftragnehmer eine entsprechende Honorarnote ausstellt.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.